Allgemeine Geschäftsbedigungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Topholding Trading and Consulting GmbH

Stand: Januar 2011

 

1. Allgemeine Bestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, gelten unsere gegenständlichen, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB. Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, also auch für künftige Bestellungen und Lieferungen. Sie tragen den Besonderheiten der Lieferbeziehungen zwischen dem pharmazeutischen Großhandel und seinen Kunden Rechnung.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen des Kunden Lieferungen an den Kunden vorbehaltslos ausführen.

Wir behalten uns eine jederzeitige Änderung unserer AGB vor. Änderungen sind ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil von laufenden Geschäftsverbindungen, wenn der Kunde trotz Hinweis auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Änderung widerspricht.

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung hat jene rechtswirksame Bestimmung zu treten, die wirtschaftlich der unwirksamen möglichst nahe kommt.

2. Bestellung

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere AGB an, ohne dass es besonderer Abmachungen im Einzelfall bedarf. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Bei Arzneimitteln, Suchtgiften, Gefahrenstoffen und anderen Stoffen, deren Abgabe und Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegen, gilt die Bestellung gleichzeitig als Bestätigung dafür, dass der Kunde über alle erforderlichen Bewilligungen und Voraussetzungen für das Verwenden und/oder das weitere Inverkehrbringen verfügt.

3. Preise

Lieferungen werden zu den bei der Kommissionierung der Ware gültigen Preisen berechnet. Verpackungs-, Transport- und sonstige Besorgungskosten können getrennt in Rechnung gestellt werden. Einwendungen gegen Inhalt von Lieferschein, Rechnung sind unverzüglich nach Erhalt geltend zu machen. Erhebt der Kunde keinen Einwand, gilt der Inhalt von Lieferschein und Rechnung als bestätigt.

Preisangebote unsererseits verstehen sich grundsätzlich freibleibend, unverbindlich und exklusive Umsatzsteuer.

4. Lieferung und Bezahlung

Unsere Lieferungen erfolgen je nach Kundengruppe und Handelsbrauch unfrei ab Lager oder frei Haus. Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, unter Ausnützung des günstigsten Versandweges nach unserer Wahl. Alle Aufträge werden nach Möglichkeit am Tag des Einganges oder am Folgetag ausgeführt. An eine feste Lieferzeit sind wir jedoch nicht gebunden, Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden.

5. Haftung, Gewährleistung

Im Falle begründeter Reklamationen behalten wir uns das Recht vor, für die beanstandete Lieferung eine Gutschrift zu erteilen oder Ersatzlieferung zu leisten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Liefermängel und Beanstandungen sind unverzüglich festzustellen und anzuzeigen. Rücklieferungen, die nicht auf eine berechtigte Reklamation beruhen, müssen in einwandfreiem Zustand sein, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und werden zu unserem Einstandspreis gutgeschrieben.

6. Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu erfolgen. Davon abweichende kundenindividuelle Skonto- und Fälligkeitsregelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Fristüberschreitungen werden Verzugszinsen von derzeit 9 % über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz verrechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag frei verfügen können. Zahlungen werden, wenn keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung vorliegt, jeweils zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die älteste Forderung angerechnet. Allfällige Mahn-, Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. Die Aufrechnung von allfälligen Forderungen des Kunden gegen unsere Forderungen ist unzulässig, es sei denn, die Kundenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von uns zur Aufrechnung ausdrücklich anerkannt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum. Im Falle der Veräußerung der Ware durch den Käufer tritt der Veräußerungserlös anstelle der Ware und gelten Forderungen aus dem Veräußerungserlös an uns abgetreten. Von etwaiger Pfändung durch Dritte hat der Käufer sofort Mitteilung zu machen und jede Hilfe zur Wahrung unserer Rechte zu leisten, insbesondere den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Eigentumsvorbehaltsware eigenmächtig oder durch Dritte zurückzuholen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sankt Pölten. Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch UN-Kaufrecht.

9. Hinweis zur Datenverarbeitung

Die aus den Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden erhaltenen Daten, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet und bestimmte Daten wie unter anderem Bestellmengen insbesondere im Zuge von Aktionsabwicklungen an Lieferanten übermittelt. Ein Widerruf des Kunden ist jederzeit möglich.

 

Topholding Trading and Consulting GmbH, 3422 Hadersfeld, Hauptstrasse 18

Tel. +4312571515, e-mail: office@Topholding.at

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